Für Mitglieder privater Krankenversicherungen

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie habe ich die Möglichkeit psychotherapeutische Leistungen mit jeder privaten Krankenversicherung abzurechnen. Um sicher zu gehen, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine psychotherapeutische Versorgung übernimmt, prüfen Sie bitte Ihren Vertrag, den Sie mit Ihrer Krankenversicherung geschlossen haben, oder fragen schriftlich bei Ihrer Krankenversicherung an und lassen sich die Kostenübernahme zusagen. In den meisten Fällen wird vor Beginn einer Psychotherapie ein Antrag auf Bewilligung der Leistungen und somit zur Kostenübernahme gestellt, in dem u.a. die Notwendigkeit der Psychotherapie sowie das darin geplante therapeutische Vorgehen dargestellt werden. Dieses Vorgehen dient der wirtschaftlichen Ressourcenverwaltung und auch der Qualitätssicherung. Es soll sichergestellt werden, dass Sie bei nachgewiesenem Bedarf eine qualifizierte und individuell angepasste Versorgung erhalten. Nach Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung gemäß der vertraglich festgelegten Regelungen.


Informationen für: